Von Ed Mechmann

Während wir uns alle nicht wesentlichen Arbeiter in unseren Häusern niederlassen, sind eine Reihe sehr wichtiger rechtlicher und verfassungsrechtlicher Fragen im Gesamtbild offensichtlich geworden. Einer verdient eine gründliche Prüfung: Wie lösen wir Konflikte zwischen Quarantäne und Religionsfreiheit?

Die Quarantäne und der Konflikt

Wir leben alle unter ziemlich strengen Quarantänevorschriften. Es gibt viele, die gegen die gesetzlichen Regeln verstoßen, insbesondere gegen die Aussetzung aller Massenversammlungen, was ein Verbot der Messe mit einer Gemeinde bedeutet. (Beachten Sie, dass die Quarantäneregeln die Feier der Sakramente als solche nicht verbieten – die Aufhebung des Bekenntnisses ist nach den Regeln nicht unbedingt erforderlich.) Es gibt eine wachsende Welle von Rückschlägen gegen die Beschränkungen und eine Reihe protestantischer Gemeinden im ganzen Land sind bereits vor Gericht gegangen, um sie herauszufordern, oder haben sich ihnen offen in zivilen Ungehorsamstaten widersetzt.

Wie lösen Sie diese Konflikte zwischen der Befugnis der Regierung, Quarantäneregeln durchzusetzen, und unserem Grundrecht auf Religionsfreiheit? Es gibt viele Leute, die sich auf ein vereinfachtes Argument stützen, dass die Quarantäneregeln unsere Freizügigkeit, Vereinigungsfreiheit, religiöse Praxis usw. verletzen. Natürlich tun sie das, aber das allein reicht nicht aus, um den Streit beizulegen. Keines unserer Rechte ist absolut, weder nach der Verfassung noch nach dem Naturgesetz oder der Lehre der Kirche. Alle von ihnen können rechtmäßig reguliert und begrenzt werden, insbesondere in Krisenzeiten.

Zu viel der Debatte hat sich bisher darauf konzentriert, ob bestimmte Aktivitäten „wesentlich“ sind oder nicht. Sie hören normalerweise: „Wie können Spirituosengeschäfte wichtig sein, aber die Messe nicht?“ Dies führt jedoch unweigerlich zu einem Kampf um subjektive Urteile. Was für mich „wesentlich“ ist, unterscheidet sich von dem, was für Sie „wesentlich“ ist. Wir können immer einen Weg finden, um „was darüber“ zu argumentieren. (Natürlich ist Baseball absolut „wichtig“ – das ist keine Meinung, es ist nur eine Tatsache.) Es gibt keine Möglichkeit, diese Meinungsverschiedenheiten zu lösen.

Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir die tatsächlichen rechtlichen Standards verstehen, die für diese Situation gelten. Dazu müssen wir ein wenig in die Vergangenheit reisen und über eine andere Pest sprechen, die daraus resultierenden Konflikte zwischen Präventionsmaßnahmen und individuellen Rechten und wie der Oberste Gerichtshof sie gelöst hat.

Einige Geschichten

COVID-19 ist schlecht. Aber Pocken sind viel, viel schlimmer . Es ist sehr ansteckend. Im Durchschnitt starben 30% der Opfer. Einige Formen hatten eine Sterblichkeitsrate von fast 100%. Bevor es 1979 in der Welt ausgerottet wurde, hatte es viele hundert Millionen Menschen getötet. Es wird geschätzt , dass es das Leben von 300 Millionen Menschen weltweit in den frühen 20ern nahm ten allein Jahrhundert. Es war ein Hauptgrund für die Dezimierung der amerikanischen Ureinwohner nach der Ankunft der Europäer. Die Geschichte ist voller Berichte über Pockenplagen und ihre verheerenden Auswirkungen. Es ist wahrscheinlich der produktivste Killer in der Geschichte.

Eine Impfung gegen Pocken wurde bereits im 18. entwickelte ten Jahrhundert. Im 19. Jahrhundert verabschiedeten die meisten US-Bundesstaaten Gesetze, die Impfungen für alle vorschreiben. Einige Menschen lehnten es jedoch aus verschiedenen Gründen ab, geimpft zu werden, darunter religiöse Einwände und Bedenken hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen auf ihre Gesundheit. Ein Mann nahm seinen Kampf gegen die Pockenimpfung bis zum Obersten Gerichtshof auf. Er machte geltend, dass das Mandat sein verfassungsmäßiges Recht auf Freiheit verletze, wie dies durch die vierzehnte Änderung garantiert werde.

Sein Fall, Jacobson gegen Commonwealth of Massachusetts , wurde bereits 1905 entschieden. Die Entscheidung des Gerichtshofs ist jedoch immer noch das Kontrollgesetz, wenn Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit mit den Rechten des Einzelnen in Konflikt geraten. Die Feststellung des Gerichtshofs wurde kürzlich in einem aktuellen Fall zusammengefasst:

[W] Wenn ein Staat mit einer gesellschaftsbedrohlichen Epidemie konfrontiert ist, kann er Sofortmaßnahmen ergreifen, die die verfassungsmäßigen Rechte einschränken, solange die Maßnahmen zumindest einen echten oder wesentlichen Bezug zur Krise der öffentlichen Gesundheit haben und nicht außer Frage stehen. spürbare Verletzung der durch das Grundgesetz gesicherten Rechte. Die Gerichte können fragen, ob den Sofortmaßnahmen des Staates grundlegende Ausnahmen für Extremfälle fehlen und ob die Maßnahmen vorgetäuscht sind – das heißt willkürlich oder unterdrückend. Gleichzeitig dürfen die Gerichte jedoch die Weisheit oder Wirksamkeit der Maßnahmen nicht hinterfragen.

Damit sind die Voraussetzungen für unsere Diskussion über die Religionsfreiheit in der Zeit von COVID-19 geschaffen.

Durcharbeiten des rechtlichen Tests

Die Schwellenfrage ist, ob die Verbote öffentlicher Gottesdienste einen „echten und substanziellen Zusammenhang“ mit der Gesundheitskrise haben.  

Es ist klar, dass soziale Distanzierungs- und Aufenthaltsregeln einen „echten [und] wesentlichen Zusammenhang“ mit der Verbesserung der Krise der öffentlichen Gesundheit haben. COVID-19 ist ebenfalls hoch ansteckend und wird von vielen Menschen ohne Wissen getragen. Alle Gesundheitsbehörden sind sich einig, dass öffentliche Aktivitäten, insbesondere Versammlungen großer Gruppen, erheblich eingeschränkt werden müssen, um die weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Alle Verschwörungstheorien und Amateur-Epidemiologie-Meinungen im Internet haben kein Gewicht gegen die Einstimmigkeit von Experten für öffentliche Gesundheit.

Aber ein Gericht kann hier nicht aufhören. Es muss bewerten, wie sich die Beschränkungen auf die Krise beziehen, wie sie zum Zeitpunkt der Herausforderung besteht . Unsere Verfassung erlaubt nichts wie „permanente Notstandsgesetze“, die die Macht der Regierung stärken und die bürgerlichen Freiheiten über die eigentliche Krise hinaus aussetzen. Wenn sich die Krise ändert, müssen sich auch die Vorschriften und die rechtliche Analyse ändern. Dazu später mehr.

Im zweiten Teil des Tests wird davon ausgegangen, dass die Vorschriften in einem Zusammenhang mit der Krise stehen. Als nächstes müssen wir uns fragen, ob die Regeln „zweifellos eine einfache, greifbare Verletzung von Rechten sind, die durch das Grundgesetz gesichert sind“ oder ob sie „vorgetäuscht – das heißt willkürlich oder unterdrückend“ sind.

Hier müssen wir uns mehrere rechtliche Tests im Rahmen der ersten Änderung ansehen. Sind sie neutrale Gesetze allgemeiner Anwendbarkeit oder unterziehen sie die Religion einer ungleichen und ungünstigen Behandlung? Sind sie nur ein Vorwand, um Religion zu unterdrücken, willkürlich oder bedrückend? Dann gibt es den staatlichen Verfassungsstandard: Ist die Einschränkung der religiösen Praxis unvernünftig? (Beachten Sie, dass wir das Bundesgesetz zur Wiederherstellung der Religionsfreiheit nicht berücksichtigen müssen, da die Quarantäneregeln staatliche und nicht bundesstaatliche Vorschriften sind.)

Das derzeitige New Yorker Verbot von Massenversammlungen besteht diese Tests – zu diesem Zeitpunkt . Alle Gruppentreffen jeglicher Art sind ausgesetzt. Religiöse Verehrung wird nicht für eine ungünstige Behandlung ausgewählt. Die Regeln sind eindeutig kein bloßer Vorwand für die Unterdrückung der Religion. Sie sind auch nicht willkürlich. Zumindest für den Moment ist das Verbot nicht unangemessen. Und kein Gericht wird die Gesundheitsbehörden hinterfragen, wenn so viele Menschen sterben.

Aber das ist nicht die endgültige Antwort. Die Umstände ändern sich, und auch die Anwendung der gesetzlichen Standards muss sich ändern.  

Der Weg nach vorn

Wenn die Pandemie nachlässt, können wir beginnen, das normale liturgische und sakramentale Leben wieder aufzunehmen, während wir die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen für die öffentliche Gesundheit befolgen. Zum Beispiel könnten wir eine öffentliche Messe mit Anwesenheitsbeschränkungen und sozialer Distanzierung abhalten. In einigen Fällen könnten wir eine „Drive-In“ -Messe durchführen, wenn die Kirche über einen geeigneten Parkplatz verfügt. Es gibt einige Dinge, die wir wahrscheinlich auch jetzt noch unter den strengen Regeln tun könnten, aber sicherlich, sobald die Bedrohung verringert ist. Wir könnten die Geständnisse mit Vorsichtsmaßnahmen wie einer Plastiktafel zwischen Priester und Büßer, Maskenanforderungen und angemessener sozialer Distanzierung online wieder aufnehmen. Oder wir könnten die Kirche für die Anbetung mit Anwesenheitsbeschränkungen und sozialer Distanzierung öffnen. Ich bin sicher, dass kreative Pastoren und Gemeindemitglieder mehr Ideen haben könnten.

Anpassungen der Quarantäneregeln sollten nur in Absprache mit den Behörden und nicht einseitig vorgenommen werden. Sie sollten auf veränderten Umständen beruhen und nicht nur auf der Ungeduld, zur Normalität zurückzukehren. Wir sollten gerichtliche Anfechtungen nach Möglichkeit vermeiden. Wir sollten in dieser Krise ein Beispiel für eine gute Staatsbürgerschaft setzen.

Ich bin entschieden gegen zivilen Ungehorsam. Wir wollen nicht, dass die Menschen sehen, wie Kirchen gegen die Regeln verstoßen oder auf eine Weise handeln, die die Gefahr der Ausbreitung der Krankheit nicht berücksichtigt. Die Angst vor der Krankheit ist so groß, dass unsere Nachbarn wahrscheinlich keine Geduld für zivilen Ungehorsam haben. Wir wollen nichts tun, was die Feindseligkeit gegenüber Christen erhöht, was bereits auf einem gefährlichen Niveau ist. Der Zustand der Religionsfreiheit in unserem Land ist derzeit sehr schwach, und wir können es uns nicht leisten, ihn unbeliebter zu machen, als er es bereits ist.

Als Christen haben wir auch eine ernsthafte moralische Pflicht, verantwortungsbewusst zu handeln, mit besonderer Sorge um die Schwächsten und Schwächsten unter uns. Sie sind diejenigen, die am meisten durch die Sperr- und sozialen Distanzierungsregeln geschützt sind. Unser berechtigter Wunsch, zum „Normalen“ zurückzukehren, kann nicht zu Lasten der Gefährdung von Leben gehen.